So gelingt der WEG-Verwalterwechsel – Schritt für Schritt erklärt
Sie denken über einen Wechsel Ihrer Hausverwaltung nach?
Dann sind Sie hier genau richtig: Als professionelle, persönlich betreuende Hausverwaltung übernehmen wir die Verwaltung Ihrer Wohnanlage im gesamten Bundesland Salzburg – von der Stadt bis in den Pinzgau, Pongau, Flachgau, Tennengau und Lungau – sowie in angrenzenden Regionen Oberösterreichs.
Ob Neubau oder Altbau, Wohn- oder Gewerbeimmobilien: mit der Leitgöb Hausverwaltung sind Sie bestens betreut.
Der Wechsel der Verwaltung ist einfacher, als viele denken – und eröffnet Ihrer Eigentümergemeinschaft neue Möglichkeiten für Transparenz, Verlässlichkeit und eine optimale Betreuung.
Warum Eigentümergemeinschaften die Hausverwaltung wechseln
Die Beweggründe für einen Wechsel können vielfältig sein – etwa veränderte Anforderungen an die Verwaltung, neue Schwerpunkte in der Gemeinschaft oder der Wunsch nach digitaler Unterstützung und persönlicher Betreuung.
Gerade deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die verfügbaren Anbieter, um eine Verwaltung zu finden, die zu den individuellen Bedürfnissen der Eigentümergemeinschaft passt. Damit ein Hausverwaltungswechsel reibungslos gelingt, ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Abläufe gut zu kennen.
Die rechtliche Grundlage für den Verwalterwechsel
Der Ablauf des Wechsels ist im Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) geregelt und gilt bundesweit.
Wichtig zu wissen:
- Der Wechsel erfolgt über einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft (einfache Mehrheit reicht).
- Alle Beschlüsse müssen protokolliert und an den alten sowie neuen Verwalter übermittelt werden.
- Übergabefristen und Dokumentenpflichten sollten frühzeitig abgestimmt werden.
Ein Wechsel ist rechtlich gut abgesichert – und mit der richtigen Unterstützung unkompliziert umzusetzen.
Schritt für Schritt zum neuen Verwalter
So gelingt der Wechsel Ihrer WEG-Hausverwaltung in der Praxis:
- Informationsphase innerhalb der Eigentümergemeinschaft
- Einholung von Angeboten möglicher Verwaltungen
- Einberufung der Eigentümerversammlung mit klarer Tagesordnung (optional)
- Beschlussfassung über den neuen Verwalter (einfache Mehrheit genügt)
- Kündigung des bestehenden Verwaltungsvertrags unter Einhaltung der Fristen. Generell gilt bei unbefristeten Verträgen eine Kündigungsfrist von drei bis sechs Monaten zum Ende einer Abrechnungsperiode (meist zum 31. Dezember)
- Dokumentenübergabe & Zuständigkeitswechsel – der neue Verwalter kümmert sich um die vollständige Übernahme aller relevanten Dokumente (z. B. Verträge, Rücklagenkonto, Wartungspläne) und wird neuer Ansprechpartner in sämtlichen Verwaltungsangelegenheiten
- Information aller Beteiligten – Dienstleister und Eigentümer werden durch die neue Hausverwaltung direkt über den Verwalterwechsel informiert
- Rechtliche Übernahme durch die neue Hausverwaltung
Was Sie von einer modernen Hausverwaltung erwarten dürfen
Ein professioneller Verwalter bringt nicht nur Fachwissen mit – sondern auch Strukturen, die Eigentümern das Leben erleichtern. Bei der Leitgöb Hausverwaltung profitieren Sie von:
- persönlicher Betreuung durch feste Ansprechpersonen,
- fachlich stark aufgestelltem Team,
- einem digitalen Kundenportal für aktuelle Informationen,
- kurzen Reaktionszeiten
- einer transparenten Kommunikation in allen Belangen.
Viele dieser Erwartungen decken sich mit dem Selbstverständnis moderner Verwaltungen – und bieten Raum, um individuelle Stärken einzubringen. So legen wir zum Beispiel besonderen Wert auf persönliche Erreichbarkeit, zügige Rückmeldungen und digitale Lösungen, die den Verwaltungsalltag für Eigentümer deutlich erleichtern. Auch die Kommunikation auf Englisch (z.B. bei der Hausverwaltung von Zweiwohnsitzen) sowie einfache Kontaktwege gehören heute zu einem Service, der Eigentümergemeinschaften wirklich entlastet.
Häufige Fragen zum Verwalterwechsel
Wie lange dauert der Wechsel der Hausverwaltung?
Nach vorliegen eines rechtsgültigen Beschlusses und fristgerechter Kündigung des bestehenden Verwaltungsvertrages zum 31.12. unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist (in der Regel sind das 3 Monate), wird der Verwaltungswechsel bereits um Dezember durch die neue Verwaltung vorbereitet. Die offizielle Übernahme und rechtliche Vertretungsbefugnis beginnt mit in diesem Fall mit 01.01. des Folgejahres.
Muss die bisherige Verwaltung alle Unterlagen übergeben?
Ja – die WEG hat ein Anrecht auf vollständige Übergabe gemäß WEG 2002.
Ist ein Wechsel mit Mehrkosten verbunden?
Welche Kosten eventuell vom bisherigen Verwalter in Rechnung gestellt werden, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Ein Übernahmehonorar durch die neue Verwaltung sollte in der Regel nicht verrechnet werden.
Jetzt handeln – einfach & professionell wechseln
Ein Verwalterwechsel ist kein Risiko – sondern eine Chance für eine optimale Betreuung Ihrer Immobilie.
Wenn Sie eine persönliche, fachlich fundierte und moderne Verwaltung suchen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Wir begleiten Sie von der Anfrage bis zur Übergabe – zuverlässig, kompetent und nah am Objekt.